Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 02.08.1982

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 06.07.1982 - 5 WF 64/82 c, 58 F 77/1982   

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OLG Bremen, 06.07.1982 - 5 WF 64/82 c, 58 F 77/1982 (https://dejure.org/1982,16621)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06.07.1982 - 5 WF 64/82 c, 58 F 77/1982 (https://dejure.org/1982,16621)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06. Juli 1982 - 5 WF 64/82 c, 58 F 77/1982 (https://dejure.org/1982,16621)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer durch vorläufige Anordnung erfolgte Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Kindesmutter

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB § 1672; ZPO §§ 620 ff; FGG § 19
    Verfahrensrecht; einstweilige Anordnung nach Erlaß einer vorläufigen Anordnung; Rechtmäßigkeit einer durch vorläufige Anordnung erfolgten Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Kindesmutter.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1982, 1033
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.03.1979 - IV ZR 98/78

    Zulässigkeit einer Klage auf Prozesskostenvorschuss bei Möglichkeit der Erwirkung

    Auszug aus OLG Bremen, 06.07.1982 - 5 WF 64/82
    Dies folgt aus dem Grundsatz, daß der Rechtsuchende unter mehreren von der Rechtsordnung zur Verfügung gestellten prozessualen Verfahrensarten frei wählen kann; Einschränkungen kommen nur in Betracht, wenn sich die verschiedenen Verfahren eindeutig nach Einfachheit, Schnelligkeit und Kostenaufwand unterscheiden, zugleich aber die Verfahrensergebnisse im wesentlichen gleichwertig sind (so BGH FamRZ 1979, 472, 473 = BGHF 1, 376; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 40. Aufl. Grundz. 5 A vor § 253; Schumann/Leipold in Stein/Jonas, ZPO 19. Aufl. Vorbem. III 4 a vor § 253).

    Diese Ansicht, die von dem beschließenden Senat bereits in einer früheren Entscheidung zum Unterhaltsrecht ausgesprochen worden ist (vgl. OLG Bremen NJW 1978, 2103), hat sich inzwischen als herrschende Meinung sowohl für die zivilprozessualen als auch für die aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit stammenden Verfahrensgegenstände in Familiensachen durchgesetzt (so BGH FamRZ 1979, 472 = BGHF 1, 376 zum Unterhaltsrecht; 1980, 131 = BGHF 1, 604 zu § 1634 BGB; 1982, 788 = BGHF 3, 264 zu § 1672 BGB; OLG Hamm FamRZ 1979, 1045; KG FamRZ 1979, 1062; 1981, 83; OLG Stuttgart FamRZ 1980, 400; Philippi in Zöller, ZPO 13. Aufl. § 620 Anm. II 1; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 40. Aufl. Einf.

    Es entspricht daher herrschender Meinung, daß die Bestimmungen der §§ 620 ff ZPO gegenüber dem einstweiligen Verfügungsverfahren leges speciales sind, weil das Gesetz mit dem einstweiligen Anordnungsverfahren einen einfacheren und billigeren Weg zur Verfügung stellt (BGH FamRZ 1979, 472, 473 = BGHF 1, 376; Philippi, aaO § 620 Anm. II 3 mwN).

  • KG, 06.10.1980 - 18 WF 3662/80
    Auszug aus OLG Bremen, 06.07.1982 - 5 WF 64/82
    Diese Ansicht, die von dem beschließenden Senat bereits in einer früheren Entscheidung zum Unterhaltsrecht ausgesprochen worden ist (vgl. OLG Bremen NJW 1978, 2103), hat sich inzwischen als herrschende Meinung sowohl für die zivilprozessualen als auch für die aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit stammenden Verfahrensgegenstände in Familiensachen durchgesetzt (so BGH FamRZ 1979, 472 = BGHF 1, 376 zum Unterhaltsrecht; 1980, 131 = BGHF 1, 604 zu § 1634 BGB; 1982, 788 = BGHF 3, 264 zu § 1672 BGB; OLG Hamm FamRZ 1979, 1045; KG FamRZ 1979, 1062; 1981, 83; OLG Stuttgart FamRZ 1980, 400; Philippi in Zöller, ZPO 13. Aufl. § 620 Anm. II 1; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 40. Aufl. Einf.

    Soweit in der Rechtsprechung bisher aus dem Umstand, daß neben dem einstweiligen Anordnungsverfahren das isolierte Hauptsacheverfahren zulässigerweise durchgeführt werden kann, ohne nähere Begründung uneingeschränkt auch die Zulässigkeit einer im Rahmen des Hauptsacheverfahrens erstinstanzlich erlassenen vorläufigen Anordnung hergeleitet worden ist (so OLG Hamm FamRZ 1979, 1045, und KG FamRZ 1979, 1062; 1981, 83), vermag der Senat dem aus den dargelegten Gründen nicht zu folgen.

  • OLG Hamm, 20.10.1978 - 5 WF 682/78
    Auszug aus OLG Bremen, 06.07.1982 - 5 WF 64/82
    Die in einer Endentscheidung nicht mögliche Aufspaltung des Sorgerechts wird bei Eilmaßnahmen allgemein zugelassen, wenn eine abschließende Entscheidung noch nicht möglich, und die Einzelanordnung zur Gefahrenabwehr geboten, aber zunächst auch ausreichend ist (vgl. OLG Hamm FamRZ 1979, 157).
  • BGH, 24.10.1979 - IV ZB 168/78

    Anforderungen an die Übertragung der elterlichen Gewalt über ein Kind;

    Auszug aus OLG Bremen, 06.07.1982 - 5 WF 64/82
    Diese Ansicht, die von dem beschließenden Senat bereits in einer früheren Entscheidung zum Unterhaltsrecht ausgesprochen worden ist (vgl. OLG Bremen NJW 1978, 2103), hat sich inzwischen als herrschende Meinung sowohl für die zivilprozessualen als auch für die aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit stammenden Verfahrensgegenstände in Familiensachen durchgesetzt (so BGH FamRZ 1979, 472 = BGHF 1, 376 zum Unterhaltsrecht; 1980, 131 = BGHF 1, 604 zu § 1634 BGB; 1982, 788 = BGHF 3, 264 zu § 1672 BGB; OLG Hamm FamRZ 1979, 1045; KG FamRZ 1979, 1062; 1981, 83; OLG Stuttgart FamRZ 1980, 400; Philippi in Zöller, ZPO 13. Aufl. § 620 Anm. II 1; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 40. Aufl. Einf.
  • OLG Frankfurt, 27.10.1980 - 1 ARF 31/80
    Auszug aus OLG Bremen, 06.07.1982 - 5 WF 64/82
    Es kann auch nicht aus Verfahrensgründen für erledigt erklärt werden, weil durch den Wegfall der vorhandenen Eilregelung und den Zwang zu der erneuten Anrufung des Gerichts das Gegenteil einer Verfahrensvereinfachung und -verbilligung herbeigeführt würde; darauf hat das Oberlandesgericht Hamburg (FamRZ 1982, 408, 409 mwN für den Fall der einstweiligen Verfügung) zu Recht hingewiesen, und zutreffend auch die von dem Oberlandesgericht Frankfurt (FamRZ 1981, 188) vorgenommene amtswegige Überleitung des Widerspruchs in einen Antrag iSv § 620b Abs. 2 ZPO wegen der unlösbaren kostenrechtlichen Probleme abgelehnt.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 02.08.1982 - 18 WF 265/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,15057
OLG Stuttgart, 02.08.1982 - 18 WF 265/82 (https://dejure.org/1982,15057)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.08.1982 - 18 WF 265/82 (https://dejure.org/1982,15057)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. August 1982 - 18 WF 265/82 (https://dejure.org/1982,15057)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach analoger Anwendung des § 769 ZPO bei Erhebung der negativen Feststellungsklage

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    ZPO §§ 256, 620, 620f, 769
    Unterhaltsprozeßrecht; negative Feststellungsklage gegen einen Vergleich zur Abänderung einstweiliger Anordnungen.

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1982, 1033 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 27.04.1981 - 15 WF 114/81

    Rechtskräftige Scheidung als Einwendung i.R.e. Vollstreckungsgegenklage gegenüber

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.08.1982 - 18 WF 265/82
    Die rechtskräftige Scheidung alleine stellt keine Einwendung dar, auf die im Wege der Vollstreckungsabwehrklage gegenüber einem gemäß § 620f ZPO fortgeltenden Titel auf Zahlung von Unterhalt mit Erfolg abgehoben werden kann (OLG Stuttgart FamRZ 1981, 694).
  • OLG Hamburg, 20.05.1980 - 15 WF 66/80
    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.08.1982 - 18 WF 265/82
    Auch bei Erhebung der negativen Feststellungsklage ist in entsprechender Anwendung des § 769 ZPO eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung möglich (OLG Stuttgart aaO; OLG Hamburg FamRZ 1980, 904; OLG Karlsruhe FamRZ 1981, 295).
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